AGB – Reservierung & Erwerb von Dauerkarten (Tribünenbau

Stand: 05.01.2025
Anbieter/Verein: TSV-Katzwang Fußballabteilung, Ellwanger Str. 7, 90453 Nürnberg, Deutschland, Email: fussball@tsv-katzwang.de, Telefon: +49 (0) 9122 / 71106

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Reservierung und den Erwerb von Dauerkarten (Sitzplätze) zur Unterstützung des Tribünenbau-Vorhabens von TSV-Katzwang über die Online-Sitzplatzbuchung.

2. Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand ist die Reservierung eines Sitzplatzes sowie – nach Eintritt der in Ziffer 6 genannten Bedingung – der Erwerb einer Dauerkarte für den ausgewählten Zeitraum (1, 2 oder 3 Jahre) für Heimspiele von TSV-Katzwang auf der neuen/zu errichtenden Tribüne.
(2) Eine Dauerkarte berechtigt zum Zutritt zu den vom Verein festgelegten Heimspielen der jeweiligen Mannschaft/Spielklasse im gebuchten Zeitraum, vorbehaltlich Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen.

3. Ablauf der Buchung

(1) Der Kunde/die Kundin wählt
a) einen Sitzplatz,
b) den Zeitraum (1/2/3 Jahre) und
c) sendet die Anfrage verbindlich ab.
(2) Nach Eingang erhält der Kunde/die Kundin eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Bestätigung wird der gewählte Platz für den Kunden/die Kundin reserviert (Ziffer 5).
(3) Ein Zahlungsanspruch entsteht erst gemäß Ziffer 6.

4. Preise und Platzkategorien

(1) Es gelten folgende Preise (je Sitzplatz):

Alle Sitze: 200 € (1 Jahr) · 375 € (2 Jahre) · 500 € (3 Jahre)

Plätze 9, 10, 59 und 60 (mehr Beinfreiheit): ab 1.000 € aufwärts (3 Jahre). Der Betrag ist frei wählbar, jedoch mindestens 1.000 €.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro.

5. Reservierung, Reservierungsdauer und Verfügbarkeit

(1) Mit Reservierungsbestätigung wird der Sitzplatz bis zur Rechnungsstellung gemäß Ziffer 6 reserviert.
(2) Der Verein kann Reservierungen aufheben, wenn
a) die angegebene E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder
b) der Kunde/die Kundin trotz angemessener Fristsetzung erforderliche Rückmeldungen nicht erteilt (z. B. Namensdaten für die Dauerkarte), oder
c) ein Fall gemäß Ziffer 8 (Projektabbruch/keine Genehmigung) eintritt.
(3) Doppelbuchungen werden nach Zeitstempel behandelt: maßgeblich ist die erste bestätigte Reservierung.

6. Bedingung: Rechnung & Zahlung erst nach Baugenehmigung

(1) Die Zahlungspflicht entsteht erst, sobald die Baugenehmigung für das Tribünenbau-Vorhaben vorliegt.
(2) Nach Vorliegen der Baugenehmigung versendet der Verein die Rechnung per E-Mail.
(3) Zahlungsziel: [z. B. 14 Tage] ab Rechnungsdatum, per [Überweisung/SEPA/etc.].
(4) Erst nach Zahlungseingang gilt der Erwerb der Dauerkarte als vollständig abgeschlossen.

7. Verzögerung, Nicht-Erteilung der Baugenehmigung, Projektänderung

(1) Der Verein bemüht sich um eine zeitnahe Realisierung, kann jedoch keine festen Bau- oder Fertigstellungstermine garantieren.
(2) Wird die Baugenehmigung nicht erteilt oder das Vorhaben aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Vereins dauerhaft nicht umgesetzt, kommt kein Vertrag über die Dauerkarte zustande; Reservierungen werden aufgehoben.
(3) Sofern bereits Zahlungen geleistet wurden (z. B. in Sonderfällen), werden diese unverzüglich erstattet, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.

8. Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

(1) Nach der Reservierungsbestätigung kann der Kunde/die Kundin die Reservierung innerhalb von 14 Tage per E-Mail an fussball@tsv-katzwang.de ohne Kosten aufheben.
(2) Nach Rechnungsstellung gelten die gesetzlichen Regelungen sowie Ziffer 10 (Widerruf), soweit anwendbar.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand: Amtsgericht Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig.